Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 15 32020L0284
Erwägungsgrund 15 32020L0284Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen