Erwägungsgrund 1 32024R1264
Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten in der Union gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst die Einhaltung der folgenden richtungsweisenden Grundsätze: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine tragfähige Zahlungsbilanz.