Erwägungsgrund 41 32024L1788
Eine Wechselfrist für Erdgas- und Wasserstoffmärkte von 24 Stunden würde widerspiegeln, was bereits im Strommarkt gilt, der ähnliche Back-End-Funktionen und Anforderungen an IT-Datenbanken umfasst. Die Harmonisierung der Wechselfristen in den Sektoren würde allen Verbrauchern zugutekommen, insbesondere Verbrauchern, die einen kombinierten Strom- und Gasvertrag geschlossen haben. Kürzere Wechselfristen für Verbraucher sollten sich nicht auf die Ausgleichsverpflichtungen der Anbieter auswirken.