Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den durch die Verordnung (EU) 2024/2747 geschaffenen Rahmen zu ergänzen, für Kohärenz zu sorgen und seine Wirksamkeit weiter zu erhöhen, sollte sichergestellt werden, dass die in dieser Verordnung genannten krisenrelevanten Waren rasch auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden können, sodass ein Beitrag zur Bewältigung und Abmilderung von Störungen dieses Marktes geleistet wird.
Erwägungsgrund 4 32024L2749Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen