Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Verordnung (EU) 2024/2747 werden Maßnahmen festgelegt, die auf kohärente, transparente, effiziente, verhältnismäßige und zeitnahe Weise angewandt werden müssen, um die Auswirkungen einer Krise auf das Funktionieren des Binnenmarkts zu verhindern, abzumildern und zu minimieren.
Erwägungsgrund 2 32024L2749Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen