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Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen und einen einheitlichen Zugang zum Designschutz in der gesamten Union zu gewährleisten, indem die Eintragungs- und andere Verfahrensvorschriften für Anmelder auf ein Minimum beschränkt werden, sollten alle Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum ihre materiellrechtliche Prüfung von Amts wegen auf das Nichtvorliegen der in dieser Richtlinie erschöpfend aufgezählten Eintragungshindernisse beschränken, wie es das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf Unionsebene tut.
Die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum arbeiten untereinander und mit dem Amt der…
Es ist wünschenswert, dass die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten für den gewerblichen Rechtsschutz und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum miteinander und…
Die nationalen Rechtsordnungen und Verfahren für Designs sollten dem Unionsdesignsystem in angemessenem Umfang entsprechen, um soweit möglich gleiche…
Nur beim Amt sollte es möglich sein, die Anmeldung eines Unionsdesigns einzureichen. Um die Bereitstellung von Informationen und administrativen Leitlinien für…
Es ist von entscheidender Bedeutung, geeignete Mittel bereitzustellen, um für alle Designs eine klare und präzise Wiedergabe zu ermöglichen, die an den…
Es ist wünschenswert, dass die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten für den gewerblichen Rechtsschutz und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum miteinander und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.