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Daten und Informationen, die sich im Rahmen von Regulierungsverfahren gemäß den Titeln VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Besitz der Agentur befinden, können für die Bewertung potenzieller Stoffbeschränkungen und für die Bewertung von Anträgen auf Ausnahmen gemäß der Richtlinie 2011/65/EU sinnvoll genutzt werden. Etablierte Strukturen und Verfahren können dazu beitragen, auf der bestehenden Wissensbasis aufzubauen, Synergieeffekte zu maximieren und verfügbares Fachwissen sowie vorhandene Ressourcen bestmöglich zu nutzen.