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Um sicherzustellen, dass das Beschränkungsverfahren gemäß Richtlinie 2011/65/EU mit den Beschränkungsverfahren im Rahmen anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit Chemikalien, und insbesondere dem Stoffbeschränkungsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, in Einklang steht, sollte die Richtlinie 2011/65/EU geändert werden, damit der Europäischen Chemikalienagentur förmlich eine Rolle im Beschränkungsverfahren übertragen wird. Angesichts der Erfahrungen, die bei der Durchführung von Stoffprüfungen gewonnen wurden, ist es für die Qualität der entsprechenden technischen Bewertung und für die Schaffung von Synergieeffekten von wesentlicher Bedeutung, Informationen und Instrumente zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Bewertung von Beschränkungen chemischer Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verwendet werden.