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Die meisten Anträge auf Ausnahme dürften das Fachwissen des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzten Ausschusses für sozioökonomische Analyse erfordern. Die Kommission sollte bei der Annahme von Leitlinien zur Einbeziehung des Ausschusses für Risikobeurteilung die Vertreter der Mitgliedstaaten konsultieren.