Richtlinie (EU) 2025/2456 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur (Text von Bedeutung für den EWR)
Die beiden in Artikel 5 und Artikel 6 der Richtlinie 2011/65/EU beschriebenen Verfahren gelten auf Unionsebene. Die nationalen Bestimmungen sollten nicht von diesen Artikeln abweichen.
Erwägungsgrund 12 32025L2456
Erwägungsgrund 12 32025L2456Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen