Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die nach dieser Richtlinie eingeführte digitale EU-Vollmacht lässt nationale Vorschriften über die gesetzliche oder organschaftliche Vertretung oder andere Arten von Vollmachten unberührt. Die digitale EU-Vollmacht sollte nur in digitaler Form vorliegen und sollte durch Vertrauensdienste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 authentifiziert werden. Während Informationen über gesetzliche Vertreter gemäß der Richtlinie (EU) 2017/1132 in den Unternehmensregistern offengelegt werden müssen, sollte es den Mitgliedstaaten freistehen, ob sie verlangen, dass eine spezifische digitale EU-Vollmacht eingereicht wird, sei es beim Unternehmensregister oder bei einem anderen Register gemäß nationalem Recht. Um Sprachbarrieren zu überwinden und die Verwendung zu erleichtern, sollten die Muster für eine EU-Gesellschaftsbescheinigung und für die digitale EU-Vollmacht in allen offiziellen Sprachen der Union auf dem Portal verfügbar gemacht werden.
Um grenzüberschreitende Verfahren für Gesellschaften weiter zu erleichtern und Förmlichkeiten wie etwa eine Apostille oder Übersetzung zu vereinfachen und zu…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: EU-Gesellschaftsbescheinigung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Register die…
Durch die Möglichkeit, die Gründung von Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig…
Die vorliegende Verordnung sollte auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aufbauen, in der die Bedingungen festgelegt…
Um die Umsetzung dieser Verordnung effizienter zu gestalten und den Aufwand für die Wirtschaftsteilnehmer zu verringern, sollte es möglich sein, Anträge und…
Der Rückgriff auf eine europäische Cybersicherheitszertifizierung und eine EU-Konformitätserklärung sollte freiwillig bleiben, sofern im Unionsrecht oder in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.