Erwägungsgrund 7 32025L2647
Die Befassung einer AS-Stelle mit einer Streitigkeit hindert weder den Verbraucher daran, die Angelegenheit einer anderen Stelle wie einem Verbraucherverband oder einer Durchsetzungsbehörde vorzulegen, noch hindert sie diese andere Stelle daran, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die betreffende Praktik vorzugehen. Gegebenenfalls arbeiten die Durchsetzungsbehörden und AS-Stellen einander gegenseitig ergänzend. Durchsetzungsbehörden leisten zwar einen erheblichen Beitrag zum Rechtsschutz der Verbraucher, indem sie sich um Abhilfezusagen zugunsten der Verbraucher bemühen und Schadensersatzklagen erleichtern, doch ist es ebenso wichtig, dass Verbraucher unbeschadet der Zuständigkeiten der zuständigen Durchsetzungsbehörden den Schutz ihrer Rechte durch Einschalten einer AS-Stelle einfordern können.