§ 3 GebVerzVermVerordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm) Vom 18. Mai 2024
Soweit die Amtshandlungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Kosten nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
§ 1 Abs. 3 GutGebVVerordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Gutachterausschüsse, deren Geschäftsstellen und die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (GutGebV) Vom 11. September 2015
Wird die Amtshandlung umsatzsteuerpflichtig erbracht, ist der Gebühr die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
§ 4 VermGebO NRWGebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen
Soweit die Amtshandlungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Kosten nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
§ 1 Abs. 3 GebOStGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, kann diese der Gebühr hinzugerechnet werden.