Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 Vom 19. Dezember 2024
Diese Verordnung regelt die Verteilung der investiven Mittel für den Empfängerkreis nach § 11 in Verbindung mit § 17 Absatz 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt für die Jahre 2025 bis 2029.
§ 1 SaarlPaktInvMV SL 2025
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