Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2024 Vom 8. Januar 2020
Diese Verordnung regelt die Verteilung der investiven Mittel für den Empfängerkreis nach § 11 in Verbindung mit § 17 Absatz 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt für die Jahre 2020 bis 2024.
§ 1 SaarlPaktInvMV SL
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