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Der Freistaat Sachsen gewährt der Tierseuchenkasse auf Antrag Zuwendungen zu den Tiergesundheitsdiensten im Rahmen der hierfür bereitstehenden Haushaltmittel.
Der Freistaat Sachsen erstattet der Tierseuchenkasse halbjährlich die nach § 20 Abs. 1 TierGesG aus Staatsmitteln zu bestreitenden Entschädigungen und die nach…
für Maßnahmen der Tiergesundheitsdienste zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, sowie für die Förderung der Gesundheits- und…
Soweit die Tiergesundheitsdienste durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für Maßnahmen im Rahmen des Tiergesundheits- und…
Sie kann Beihilfen gewähren gemäß § 26 für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen, bei Schäden, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten entstehen, sowie…
Die Tierseuchenkasse setzt die Höhe der Entschädigung und die Höhe der Erstattung, welche sich aus § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG ergibt, fest und zahlt sie an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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