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Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Tierseuchenkasse sind befugt, Rahmenvereinbarungen mit Dienstleistern, insbesondere zur Durchführung behördlich angeordneter Tötungen, abzuschließen. Vor Abschluss einer Vereinbarung durch die Tierseuchenkasse ist das Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz herzustellen.
Die Tierseuchenkasse kann mit Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Erfüllung ihrer Aufgaben Vereinbarungen mit…
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Landesdirektion Sachsen können die Aufgaben der nachgeordneten Behörden wahrnehmen, wenn Art…
Die Beseitigungspflichtigen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997…
Satzungen und die Geschäftsordnung bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
Soweit die Tiergesundheitsdienste durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für Maßnahmen im Rahmen des Tiergesundheits- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.