§ 10 Abs. 1 ArchivNGO NRWVerordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
Auf die Ausleihe von Archivalien zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Ausstellungen, besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung über die…
§ 10 Abs. 2 ArchBOVerordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024
Zur Ausstellung geeignete Archivalien können ausgeliehen werden, wenn die Ausstellungsbedingungen fachlichen Anforderungen entsprechen und der Ausstellungszweck…
§ 2 Nr. 1 Buchst. e ArchBOVerordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024
durch Ausleihe von Archivgut für Ausstellungen.
§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ArchivNGO NRWVerordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken und
§ 9 Abs. 2 ArchivNGO NRWVerordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
Die Versendung kann auf begründeten Antrag hin in Ausnahmefällen und nur in sehr beschränktem Umfang zur Nutzung in hauptamtlich verwaltete Archive des Inlands…