Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Börsenrat sind die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen vertreten, untergliedert in die Gruppen:
Erzeuger, Lieferanten, Verarbeiter und Versorger,
Mitglieder des zentralen Clearinghauses European Commodity Clearing AG der EEX-Gruppe, die berechtigt sind, über die European Commodity Clearing AG sowohl ihre eigenen Transaktionen als auch die Transaktionen ihrer Kunden und Transaktionen von Handelsteilnehmern ohne Clearing-Lizenz abzuwickeln,
Handelsunternehmen, Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute, soweit diese nicht von Nummer 2 erfasst sind, und
die Zugehörigkeit des von ihm vertretenen Unternehmens zu der von ihm vertretenen Gruppe endet oder
Im Börsenrat sind die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute einschließlich der Wertpapierhandelsbanken, die Skontroführer, die Market…
Die Mitglieder des Börsenrats werden nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 25 von den Gruppen der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen jeweils…
Wahlberechtigt sind die zum Wahltermin in die endgültigen Wählerlisten nach § 12 Absatz 4 eingetragenen Unternehmen. Jedes wahlberechtigte Unternehmen hat so…
Die zu vergebenden Sitze werden vom Wahlausschuss auf die Gruppen der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen wie folgt verteilt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.