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Die Vergütung wird nur gewährt, wenn die Mehrarbeit von Beamtinnen und Beamten in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Grundgehältern geleistet wurde, die der…
im Schuldienst als Lehrkraft für Unterrichtstätigkeit.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, für Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Grundgehältern durch Rechtsverordnung die Gewährung einer…
§ 18 Absatz 2 der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 550), die zuletzt durch Artikel…
„(2) Bei Mehrarbeit im Schuldienst beträgt die Vergütung abweichend von Absatz 1 je Unterrichtsstunde für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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