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Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen sind Einrichtungen, die keinen schulischen Charakter haben. Sie dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft oder mit Ersatzschulen hervorrufen kann.
Sie haben eine Bezeichnung zu führen, die eine Verwechslung mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft ausschließt.
Freie Unterrichtseinrichtungen dürfen keine Bezeichnungen führen oder Zeugnisse erteilen, die mit Bezeichnungen oder Zeugnissen öffentlicher Schulen oder von…
Ergänzungsschulen sind alle Schulen in freier Trägerschaft, die nicht Ersatzschulen im Sinne des § 5 sind.
Sie dürfen keine Bezeichnungen führen und keine Zeugnisse ausstellen, die eine Verwechslung mit öffentlichen oder privaten Schulen hervorrufen können.
1Schulen in freier Trägerschaft müssen eine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen ausschließt. 2Der Träger der Schule, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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