Art. 1 Abs. 3 SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
„§ 78a Übergangsbestimmung aus Anlass des Gesetzes zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen Nach § 52 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes in der Fassung vom…
§ 55 Nr. 1 Buchst. b SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
In Nummer 3 Satz 2 Buchstabe a werden nach dem Wort „Personen“ ein Komma und die Wörter „die aufgrund von Vereinbarungen über Gebietsänderungen nach den §§ 8…
Art. 3 Nr. 1 Buchst. k SN-12778Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
Die Angabe zu § 65a wird wie folgt gefasst: Übergangsbestimmung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen“.
Art. 3 Abs. 2 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Geltende satzungsmäßige Bestimmungen zur Verteilung des Stimmrechts in der Verbandsversammlung gemäß den §§ 16 und 19 Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes in der…
§ 23 Abs. 2 SächsKomVerfRDVOSächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung
Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern über die Genehmigung von Gebietsänderungen von Gemeinden vom 12. November 2013…