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Die Grundannahmen, Umsetzung und Wirkungen dieses Gesetzes, insbesondere die Entwicklung der Bedarfsgebiete, die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und die Steuerung der Bewerbungen um Vertragsarztsitze, werden ab Januar 2025 jährlich evaluiert. Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres über die Evaluation und über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Auf der Grundlage der Unterrichtung in 2033 entscheidet der Landtag bis zum 31. Dezember 2033 über eine Fortsetzung, eine Änderung oder ein Außerkrafttreten des Gesetzes.
Das zuständige Staatsministerium evaluiert bis zum 31. Dezember 2033 die Wirksamkeit des § 8 und übermittelt die Ergebnisse dem Sächsischen Landtag.
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes überprüft die Staatsregierung in einer Evaluation die Anwendung dieses Gesetzes und seine Auswirkungen.
Die Auswirkungen dieses Gesetzes und dessen praktische Anwendung werden drei Jahre nach seinem Inkrafttreten durch die Staatsregierung geprüft. Die…
Auf der Grundlage der Statistik nach § 16 berichtet die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag spätestens zum Ende des Jahres 2026 über die Anwendung dieses…
Auf der Grundlage der Unterrichtung im Jahr 2035 entscheidet der Landtag bis zum 31. März 2036 über eine Fortsetzung, eine Änderung oder ein Außerkrafttreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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