§ 7 Abs. 1 PsychPbGAG SLGesetz Nr. 1917 zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 18. Januar 2017
Die nach § 3 zuständige Stelle führt für das Saarland ein Verzeichnis der anerkannten psychosozialen Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen.
§ 2 Abs. 1 PsychPbGAGV SLVerordnung nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 10. März 2017
In das Verzeichnis nach § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren werden Name und Anschrift der…
§ 8 Abs. 1 NRW-31723Ausführungsverordnung zum Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG-Ausführungsverordnung)
In das Verzeichnis nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren werden Name, Anschrift und…
§ 10 Abs. 1 AGPsychPbG NRWGesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die für die Anerkennung nach § 1 zuständigen Stellen führen für das Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Verzeichnis der nach § 1 anerkannten psychosozialen…
§ 1 Abs. 1 SächsPsychPbGAGAnerkennung
Als psychosozialer Prozessbegleiter kann anerkannt werden, wer