§ 8 Abs. 1 PsychPbGAG SLGesetz Nr. 1917 zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 18. Januar 2017
Die Anerkennung eines psychosozialen Prozessbegleiters bzw. einer Prozessbegleiterin in einem anderen Bundesland steht der Anerkennung nach § 1 gleich. Dies…
§ 9 Abs. 1 AGPsychPbG NRWGesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die Anerkennung einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters in einem anderen Land steht der Anerkennung nach § 1 gleich.…
§ 4 SächsPsychPbGAGDVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Durchführung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildung in einem anderen Bundesland steht der Anerkennung nach § 1 gleich.
§ 7 SächsSozAnerkGSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Staatliche Anerkennungen als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Kindheitspädagoge oder Heilpädagoge, die nach einer entsprechenden Ausbildung in einem anderen Land…
§ 4 PsychPbGGesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die Länder bestimmen, welche Personen und Stellen für die psychosoziale Prozessbegleitung anerkannt werden, welche weiteren Anforderungen hierfür an…