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In § 59 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2011 (SächsGVBl. S. 654) geändert worden ist, werden die Wörter „der Präsidenten der Landesdirektionen“ durch die Wörter „des Präsidenten der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 11a wird aufgehoben. 3., In § 59 Nr. 3 wird das Wort „Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „Präsidenten der Landesdirektionen“ ersetzt.
Die Worte „Staatsministerium des Innern und dem“ werden gestrichen.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.…
In § 123 Satz 1 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die Ministerpräsidentin oder“ eingefügt.
In § 10 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Satz 3 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG)“ durch die Angabe „§ 54 Abs. 1 Satz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.