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In § 17 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Sachsen (Sächsisches Spielbankengesetz – SächsSpielbG) vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 318), werden die Wörter „die Landesdirektion Leipzig“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Satz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
In § 1 Absatz 4 werden die Wörter „Gesetz über Spielbanken im Freistaat Sachsen (Sächsisches Spielbankengesetz – SächsSpielbG)“ durch die Wörter „Sächsischen…
In § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und über die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von Sportwetten,…
Die §§ 11 und 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Abs. 2 und 3 gelten auch für Spielbanken nach dem Gesetz über Spielbanken im Freistaat Sachsen (Sächsisches…
In § 9 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern“ gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.