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Die Prüfungsleistungen in den einzelnen Prüfungsfächern sind mit folgenden Punktzahlen zu bewerten: Nummer | Punkte | ist gleich | Leistung
| 15 bis 14 Punkte | = | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung (sehr gut),
| 13 bis 11 Punkte | = | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung (gut),
| 10 bis 8 Punkte | = | eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung (befriedigend),
| 7 bis 5 Punkte | = | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht (ausreichend),
| 4 bis 2 Punkte | = | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können (mangelhaft),
| 1 bis 0 Punkte | = | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können (ungenügend).
Die Bewertung von Einzelleistungen hat die Richtigkeit der sachlichen Aussage, Folgerichtigkeit der Begründung, die Gliederung der Darstellung und die Ausdrucksweise zu berücksichtigen.
Durchschnittliche Punktzahlen und Gesamtpunktzahlen sind auf zwei Dezimalstellen zu berechnen, wobei die dritte Dezimalstelle unberücksichtigt bleibt. Die Noten sind wie folgt abzugrenzen: Nummer | Punkte | ist gleich | Note
| 15 bis 14 Punkte | = | sehr gut,
| 11 bis 13,99 Punkte | = | gut
| 8 bis 10,99 Punkte | = | befriedigend,
| 5 bis 7,99 Punkte | = | ausreichend,
| 2 bis 4,99 Punkte | = | mangelhaft,
| 0 bis 1,99 Punkte | = | ungenügend.
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Note | Zensur | Bewertung Sehr gut | (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße…
| 0 bis 1,99 Punkte | ungenügend.
Den einzelnen Bewertungen für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, für alle Prüfungsbereiche des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, für…
unter 50 Punkte bis 25 Punkte: Note „mangelhaft“,
Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für jeden Prüfungsbereich einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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