Art. 18 Nr. 2 SN-12339Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verordnungen zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In § 1 werden die Wörter „Die Regierungspräsidien sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ und das Wort „Enteignungsbehörden“ durch das Wort…
Art. 2 SN-1485Gesetz zur Neufassung der Sächsischen Bauordnung und zur Änderung anderer Gesetze
Das Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung vom 24. April 1996 (SächsGVBl. S. 161), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni…
Art. 74 Nr. 1 SächsVwNGÄnderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften
In § 1 Nr. 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
§ 1 Nr. 12 2. SächsRBGZweites Sächsisches Rechtsbereinigungsgesetz
§§ 1 und 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung vom 24. April 1996 (SächsGVBl. S. 161),
Art. 4 Abs. 2 SN-10492Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Erlass der EnEV-Durchführungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Energieeinsparungsgesetz und zur Durchführung der…