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Das Sächsische Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 429), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 25 wie folgt gefasst: „§ 25 aufgehoben“.
§ 25 wird aufgehoben.
Das Gesetz über eine repräsentative Statistik der Erwerbssituation im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erwerbsstatistikgesetz – SächsErwStatG) vom 12. Februar…
§ 7 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt:
In § 4 wird Absatz 3 aufgehoben.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.