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Die Protokolle werden der Zeitfolge nach in ein ausschließlich dazu bestimmtes Buch (Protokollbuch) eingeschrieben und mit fortlaufenden Nummern versehen.
Abgeschlossene Protokollbücher werden von dem für den Schiedsamtsbezirk zuständigen Amtsgericht aufbewahrt.
Die Protokollbücher werden nach ihrer Schließung von dem für den Schiedsbezirk zuständigen Amtsgericht aufbewahrt.
Berichtigungen der Bücher protokolliert und die Protokolle wie Belege aufbewahrt werden,
Das Protokoll ist den Parteien vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen und von ihnen zu genehmigen. Dies ist im Protokoll zu vermerken.
Das Protokoll enthält
Die Schiedspersonen erteilen auf Verlangen Abschriften und Ausfertigungen der von ihnen aufbewahrten Protokolle an die Parteien oder deren…
Bezüglich der Einsicht und der Weitergabe der Protokolle gilt die Archivordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen, soweit der Untersuchungsausschuss nicht eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.