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Dem Antrag auf Gewährung von Fahrkostenzuschüssen sind beizufügen:
eine Bescheinigung der Schule, aus der die Schulform, der Schultyp und die Klassenstufe der Schule hervorgehen, die die Schülerin oder der Schüler in dem für die Antragstellung maßgeblichen Schuljahr besucht;
in den Fällen des § 3 Satz 1 des Schülerförderungsgesetzes Nachweise über die Unterbringung in einem Heim oder in Familienpflege, über den Bezug von Waisenrente oder Waisengeld oder über den Erhalt von Leistungen nach den §§ 3 bis 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes.