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Die Förderdokumentation (Förderpläne, Protokolle der Klassenkonferenzen beziehungsweise der Jahrgangskonferenzen, alle schulischen Gutachten sowie gegebenenfalls vorliegende außerschulische Gutachten und Stellungnahmen) ist Teil der Schülerakte und kann unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen in der jeweils geltenden Fassung, von allen an der Förderplanung Beteiligten eingesehen werden, wenn dies zur Förderung der Schülerin oder des Schülers notwendig ist. Gleiches gilt für die Weiterleitung der Förderdokumentation im Falle des Wechsels des schulischen Förderortes. Den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler ist jederzeit Einsicht in die Förderdokumentation zu gewähren.