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Ein Schüler, der am Ende der Orientierungsphase an der Realschule [3] oder am Gymnasium nicht in die Klassenstufe 7 versetzt wurde und auf die Sekundarschule übergeht, kann an der Sekundarschule entweder die Klassenstufe 6 wiederholen oder in der Klassenstufe 7 den auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsgang besuchen. Ein Schüler, der am Ende der Orientierungsphase an der Realschule [3] oder am Gymnasium in die Klassenstufe 7 versetzt wurde, dem jedoch die Klassenkonferenz den Übergang auf die Hauptschule [2] oder die Realschule [3] empfohlen hat, besucht im Fall des Übergangs auf die Sekundarschule die Klassenstufe 7; die Klassenkonferenz der abgebenden Schule entscheidet, ob er an der Sekundarschule den auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsgang besucht oder an dem auf den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses bezogenen Bildungsgang teilnehmen kann.
Wird ein Schüler einer Realschule [3] oder eines Gymnasiums in die Sekundarschule aufgenommen, so kann in einem Fach, das in dem betreffenden Schuljahr an der Sekundarschule nicht unterrichtet wird, im Zeugnis keine Note erteilt werden; die Notenzeile des Faches wird mit einem Schrägstrich besetzt.