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Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,
Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,
Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
Träger der Leistung,
Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,
Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches.
Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, Art des Trägers,…
für die Erhebung nach § 122 Absatz 1 und Absatz 3 die Kennnummern der Leistungsberechtigten,
die Leistungsberechtigten, denen geleistet wird,
das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,
die erforderlichen Erhebungs- und Hilfsmerkmale im Sinne der §§ 122 und 123 und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.