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Für jedes Verfahren wird eine Gebühr zwischen 600 Euro und 6 000 Euro erhoben.
Die Entscheidung über die Höhe der Gebühr und deren Verteilung auf die Vertragsparteien trifft die oder der Vorsitzende durch Beschluss. Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Beschlusses fällig.
Für jedes Verfahren wird eine Gebühr zwischen 600 Euro und 6 000 Euro erhoben.
Die Entscheidung über die Höhe der Gebühr und deren Verteilung auf die Vertragsparteien trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schiedsstelle durch…
Die Gebühr für das Verfahren beträgt mindestens 250 Euro und höchstens 5 000 Euro. Die Gebühr wird von dem vorsitzenden Mitglied festgesetzt. Die Höhe der…
Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Beschlusses der Schiedsstelle fällig.
Die Entscheidung über die zu erhebenden Gebühren trifft der Vorsitzende der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle durch Beschluß; sie wird mit…
Die Verfahrensgebühr beträgt bei: a) der Durchführung eines Verfahrens aufgrund eines Antrages gemäß § 10 Absatz 1 ohne mündliche Verhandlung 2 000 Euro, b) der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.