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Das Land fördert finanziell zivilgesellschaftliche Jugendprojekte, bei denen die Partizipation junger Menschen in besonderem Maße sichergestellt wird.
Die Vergabe der Fondsmittel wird durch einen Vergabebeirat begleitet, in den junge Menschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, mittels eines Bewerbungsverfahrens berufen werden. Die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung führt das Bewerbungsverfahren durch und begleitet die Arbeit und Entscheidungsfindung des Beirats. Der Vergabebeirat nimmt zur Angemessenheit und Förderfähigkeit der eingegangenen Interessenbekundungen im Sinne des Absatzes 1 Stellung. Die Entscheidung über die Zuwendung obliegt dem für Jugend zuständigen Ministerium. Dieses kann die Wahrnehmung der Aufgabe durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag auf Dritte übertragen.
Der Fonds kann durch weitere öffentliche und private Zuwendungsgeber aufgestockt werden.
Die Ergebnisse der Vergabe der Fördermittel werden niedrigschwellig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.