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Für die Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung am Saarland-Kolleg wird eine Abiturprüfungskommission gemäß § 31 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland gebildet.