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Die Abiturprüfungskommission stellt gemäß § 51 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland fest, ob die Voraussetzungen für die Qualifikation im Abiturbereich erfüllt sind. e) Gesamtqualifikation, Durchschnittsnote, Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife