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Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken erhalten für die Durchführung der ihnen mit diesem Gesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen übertragenen Aufgaben einen jährlichen Belastungsausgleich.
Das für Soziales zuständige Ministerium wird ermächtigt, die Höhe des Belastungsausgleichs (Kostenfolgeabschätzung), den Verteilschlüssel und das weitere Verfahren unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände nach den Grundsätzen des Konnexitätsausführungsgesetzes Saarland durch Rechtsverordnung zu regeln.
Die dem Belastungsausgleich nach Absatz 2 zugrunde liegende Kostenfolgeabschätzung und der Verteilschlüssel werden erstmals zum 31. Dezember 2025, danach alle 5 Jahre, unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände nach den Grundsätzen des Konnexitätsausführungsgesetzes Saarland überprüft und angepasst.