Saarländisches Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz (SLBiG) Vom 23. Juni 1999*
Die Befähigung zu einem Lehramt, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erworben ist, bleibt unberührt. Die Regelungen des § 6 können auf Antrag Anwendung finden.
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