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Zu den Lehrerlaufbahnen des gehobenen Dienstes gehören:
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9),
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers für die Primarstufe,
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers an Hauptschulen und Gesamtschulen,
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers für Sonderpädagogik,
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers an Realschulen und Gesamtschulen,
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10),
die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers mit Lehramtsbefähigung für Realschulen bei Verwendung an Gymnasien (Gymnasiallehrerin oder Gymnasiallehrer),
die Laufbahn der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Grundschulen,
die Laufbahn der Fachlehrerin oder des Fachlehrers für musisch-technische Fächer,
die Laufbahn der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen,
die Laufbahn der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers und
die Laufbahn der Fachlehrerin oder des Fachlehrers mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung.
Die Befähigung für eine Lehrerlaufbahn des gehobenen Dienstes wird durch die entsprechende Lehramtsbefähigung nachgewiesen. Der Erwerb der Lehramtsbefähigung richtet sich bei Bewerberinnen und Bewerbern für die in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Laufbahnen nach den Vorschriften des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes.[4] Die Lehramtsbefähigung für die in Absatz 1 Nummer 10 genannte Laufbahn wird nach Ableistung eines Vorbereitungsdienstes durch Ablegung der entsprechenden Lehramtsprüfung erworben. Für die übrigen in Absatz 1 genannten Laufbahnen werden keine Bewerberinnen und Bewerber mehr ausgebildet.