§ 16 Abs. 1 BVOTBergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) Vom 15. Januar 2007 in der für das Saarland geltenden Fassung
Bohrgerüste dürfen nur auf geeignetem Untergrund und, soweit nach der statischen Berechnung eine Gründung erforderlich ist, nur auf geeigneten Fundamenten oder…
§ 12 Abs. 1 BVOTBergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) Vom 15. Januar 2007 in der für das Saarland geltenden Fassung
Es dürfen nur Bohrgerüste verwendet werden, deren Festigkeit und Standsicherheit für die zulässigen Belastungen rechnerisch nachgewiesen sind. Die Richtigkeit…
Erwägungsgrund 28 32013L0030Bohrungsarbeiten sollten nur durch Anlagen erfolgen, die technisch in der Lage sind, alle vorhersehbaren Gefahren an der Bohrlokation zu beherrschen,…
§ 84 Abs. 2 BVOTBergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) Vom 15. Januar 2007 in der für das Saarland geltenden Fassung
Förderbohrungen brauchen mit den in § 34 Abs. 5, § 35 Abs. 4 und § 36 Abs. 3 genannten Einrichtungen im Förderstrang nicht ausgerüstet zu werden, wenn die in §…
Erwägungsgrund 29 32013L0030Neben dem Einsatz einer geeigneten Anlage sollte der Betreiber einen detaillierten Konstruktionsplan und einen Betriebsplan für die besonderen Umstände und…