Art. 1 Nr. 2 Buchst. a SN-3450Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung
In Nummer 4 Spalte 3 wird die Angabe „Chemnitz-Land“ durch die Angabe „Chemnitz-Mitte“ ersetzt.
Art. 13 Nr. 2 Buchst. d SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In Absatz 3 werden die Wörter „Landesdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ und die Angabe „das durch Artikel 19 Abs. 1 des Gesetzes vom…
Art. 1 Nr. 4 Buchst. a SN-2192Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung
In Nummer 1 Spalte 3 werden die Wörter „Chemnitz-Land“ durch die Wörter „Chemnitz-Mitte“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 3 Buchst. b SN-13780Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung
In Nummer 4 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 8 Nr. 26 Buchst. b SN-14178Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und weiterer Vorschriften
In Absatz 2 werden die Wörter „, Niederlassung Chemnitz“ gestrichen.