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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Prüfungen an Waldorfschulen im Freistaat Sachsen (Prüfungsverordnung Waldorfschulen – WaldorfPVO) vom 9. März 2005 (SächsGVBl. S. 75), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 491), wird wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Übergangsregelung“.
Nach der Angabe zu § 27 wird die Angabe „§ 28 Inkrafttreten und Außerkrafttreten“ eingefügt.
In § 14 Abs. 1 wird die Angabe „§ 23 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336, 567), die zuletzt durch Verordnung vom 11. April 2008 (SächsGVBl. S. 276) geändert worden ist“ durch die Angabe „§ 27 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348)“ ersetzt.
§ 18 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) vom 12. April 2007 (SächsGVBl. S. 126), in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Angabe „§ 48 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 und 2 SOGYA“ ersetzt.
In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 5 Satz 1 OAVO“ durch die Angabe „§ 38 Abs. 1 Satz 1 SOGYA“ ersetzt.
In Absatz 7 wird die Angabe „§ 23 Abs. 7 und 8 OAVO“ durch die Angabe „§ 48 Abs. 7 und 8 SOGYA“ ersetzt.
In Absatz 8 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 10 Satz 2 OAVO“ durch die Angabe „§ 48 Abs. 11 Satz 2 SOGYA“ ersetzt.
In § 19 wird die Angabe „§ 22 OAVO“ durch die Angabe „§ 47 SOGYA“ ersetzt.
In § 22 Abs. 2 wird die Angabe „§ 34 Abs. 2 bis 5 OAVO“ durch die Angabe „§ 59 Abs. 2 bis 5 SOGYA“ ersetzt.
In § 23 Satz 1 wird die Angabe „§ 32 Abs. 1 OAVO“ durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 SOGYA“ ersetzt.
§ 26 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „der Abschnitte 10 bis 12 in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschule Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412) geändert worden ist“ durch die Angabe „des Teils 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348, 374),“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „§§ 17, 23 Abs. 1, §§ 26, 28 Abs. 3, §§ 29 bis 31, 33, 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 5 bis 8 sowie §§ 37 und 38 OAVO“ durch die Angabe „§ 23 Abs. 2, § 48 Abs. 1, §§ 51, 53 Abs. 3, §§ 54 bis 56, 58, 60 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 7 bis 10 sowie §§ 62 und 63 SOGYA“ ersetzt.
Nach § 26 wird folgender § 27 eingefügt: „§ 27 Übergangsregelung Für Schüler, die im Schuljahr 2011/12 zur Abiturprüfung zugelassen wurden und die Abiturprüfung wiederholen, gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abiturprüfung an Waldorfschulen im Freistaat Sachsen (Prüfungsverordnung Waldorfschulen – WaldorfPVO) vom 9. März 2005 (SächsGVBl. S. 75), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 491), fort.“
Der bisherige § 27 wird § 28 und wie folgt geändert: In der Überschrift wird die Angabe „In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten“ durch die Angabe „Inkrafttreten und Außerkrafttreten“ ersetzt.
In Satz 1 wird die Angabe „§ 57 Abs. 1 SOGYA“ durch die Wörter „§ 57 Absatz 1 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung“ ersetzt.
In § 23 Satz 1 wird die Angabe „§ 57 Absatz 1“ durch die Angabe „§ 60 Absatz 1“ ersetzt.
In Satz 1 wird die Angabe „§ 36“ durch die Angabe „§ 32“ ersetzt.
In § 26 Abs. 1 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 325)“ die Angabe „, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412) geändert worden…
Die bisherigen Absätze 5 bis 7 werden die Absätze 6 bis 8.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.