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In § 2 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht vom 21. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 435), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 488) geändert worden ist, wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im…
In § 4 Abs. 2 werden die Wörter „Die Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Landesdirektionen als höhere Ausländerbehörden“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen als höhere Ausländerbehörde“…
In Satz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht vom 21. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 435) wird das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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