Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Betreuung von Schülern an Förderschulen vom 19. Juni 2008, die durch Artikel 11 der Verordnung vom 11. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 753) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird vor der Angabe „ SächsFöSchulBetrVO “ das Wort „ Förderschulbetreuungsverordnung – “ eingefügt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe „SchulG“ durch die Wörter „des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ ersetzt.
Im Satzteil nach Nummer 2 wird die Angabe „(SGB XII)“ gestrichen und die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 28 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579, 602)“ werden durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Finden Betreuungsangebote nach Absatz 1 Nummer 2 in einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, statt, gelten die §§ 4, 9 und 12 entsprechend.“
In § 2 Nummer 1 wird die Angabe „SchulG“ durch die Wörter „des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ ersetzt.
§ 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „SächsKitaG“ durch die Wörter „des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
In Satz 2 wird die erste Alternative der Angabe „SächsKitaG“ durch die Wörter „des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen“ ersetzt und die zweite Alternative der Angabe „SächsKitaG“ wird durch die Wörter „Gesetz über Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
In § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 8 Satz 1 sowie § 10 wird jeweils die Angabe „SächsKitaG“ durch die Wörter „des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
§ 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „SchulG“ durch die Wörter „des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „4 811 EUR“ durch die Angabe „5 172 Euro“ ersetzt.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a wird die Angabe „1 330 EUR“ durch die Angabe „1 430 Euro“ ersetzt. bbb) In Buchstabe b wird die Angabe „1 496 EUR“ durch die Angabe „1 608 Euro“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.