Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (SächsFöSchulBetrVO) vom 19. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 494) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Soziales“ durch das Wort „Kultus“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „Artikel 7 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554, 567)“ durch die Angabe „Artikel 13 Abs. 28 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579, 602)“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „29. Dezember 2005 (SächsGVBl. 2006 S. 2)“ durch die Angabe „15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144), in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
In § 5 Abs. 1 Nr. 5 und § 6 Abs. 2 wird die Angabe „6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644, 657)“ jeweils durch die Angabe „16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)“ ersetzt.
§ 8 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „und 2“ durch die Angabe „und 3“ ersetzt.
In Satz 2 wird das Wort „Soziales“ durch das Wort „Kultus“ ersetzt.
§ 12 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird das Wort „Behörden“ durch das Wort „Behörde“ und werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „zuständigen Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 13 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird aufgehoben.
In Absatz 2 wird die Angabe „(2)“ gestrichen.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Betreuung von Schülern an Förderschulen vom 19. Juni 2008, die durch Artikel 11 der…
§ 2 wird wie folgt gefasst:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem…
§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
§ 12 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.