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§ 5 Absatz 5 des Landesbeauftragtengesetzes vom 30. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 293), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 510) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(5) Artikel 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, L 314 vom 22.11.2016, S. 72), in der jeweils geltenden Fassung, findet keine Anwendung, soweit der Landesbeauftragte wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke verfolgt oder soweit die Erfüllung einer sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe und der Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses dies erforderlich machen. Verlangt eine betroffene Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 Auskunft, ob der Landesbeauftragte sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet, ist die betroffene Person über die Beschränkung des Widerspruchsrechts nach Satz 1 zu informieren.“
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 durch das Landesamt für Verfassungsschutz finden keine Anwendung die Artikel 9 bis 21, 23 und 24 Absatz 3, Artikel 25…
Die in den Artikeln 15, 16, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechte der betroffenen Person sind insoweit beschränkt, als diese Rechte…
Werden personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet, können vorbehaltlich der…
Die Rechte auf Auskunft nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679, auf Berichtigung nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679, auf Einschränkung der…
§ 22 des Sächsischen Datenschutzgesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.