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Die Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 47 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „insbesondere“ die Wörter „Integrations- und Teilhabebeiräte,“ eingefügt und das Wort „und“ wird durch das Wort „sowie“ ersetzt.
§ 64 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 wird aufgehoben.
Absatz 4 wird Absatz 3.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.